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Höcke zu Geldstrafe verurteilt
Das Landgericht Halle hat den AfD-Poli-
tiker Höcke wegen des Verwendens einer
verbotenen NS-Parole zu
100
Tagessätzen
Das Gericht sah es als erwiesen an,
dass Höcke 2021 bei einer Kundgebung
die Parole "Alles für Deutschland" der
Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet
habe. Dabei handle es sich um ein Kenn-
zeichen verfassungswidriger und terro-
ristischer Organisationen.
Höcke hatte zurückgewiesen, die Parole
wissentlich verwendet zu haben. Das Ur-
teil ist noch nicht rechtskräftig.
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